Regensburger Bogenschützen e. V.

Platzordnung



Platzordnung - Schiessordnung (Bogen) - Sportordnung (Bogen) 
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Platzordnung

Der von uns gepachtetete Schießplatz, die 400m - Bahn zwischen den Wällen von der Straße bis zur Mauer, ist Teil des Truppenübungsplatzes, der dem Bund gehört. Wir haben einen Mitnutzungsvertrag, der vom Bund jederzeit kündbar ist.

Wir sind dort Gäste und verhalten uns als solche!

Wir müssen uns in eigenem Interesse streng an die Vertragsbedingungen und die auf dem Truppenübungsplatz gültigen Richtlinien halten:

Ab Einfahrt von der Hauptstraße gilt 30km Geschwindigkeitsbeschränkung.

Unser Vertrag berechtigt uns lediglich zur Zufahrt und zum Betreten des von uns gepachteten Geländes.

Die Feldjäger haben auf dem Truppenübungsplatz Polizeigewalt, Weisungen sind für uns verbindlich.

Solange sich Personen zwischen den Wällen hinter der 90m - Linie und der Einfahrt befinden ist aus Sicherheitsgründen kein Schießen möglich, wir wären versicherungstechnisch nicht gedeckt (Sicherheitsbestimmungen der Sportordnung).

Nur versicherte Vereinsmitglieder dürfen auf dem Vereinsgelände schießen. Ein gemeldetes Vereinsmitglied ist automatisch versichert.

Jugendliche dürfen sich nicht ohne Aufsicht auf dem gepachteten Gelände aufhalten und schießen, sie dürfen das gepachtete Gelände nicht verlassen.

Die außerhalb der gepachteten 400m - Bahn aufgestellten Feldscheiben dürfen nur am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen beschossen werden.

Besonderer Beachtung durch Jugendliche dient das Verbot, keinerlei Munitionsreste oder Bundeswehreigentum zu berühren.

Alle Mitglieder verpflichten sich grundlegende Sicherheitsbestimmungen (siehe Schiessordnung) einzuhalten und mit dem Vereinsmaterial pfleglich umzugehen.

Alle Bogenschützen werden nachdrücklich gebeten, sich unbedingt an die Vertragsbedingungen zu halten, da wir sonst riskieren, unsere eigentlich doch recht große Freiheit auf dem Platz zu verlieren, von der Nutzung unseres Platzes ganz zu schweigen.

Es versteht sich von selbst, dass unsere Bögen Sportgeräte sind, die nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sportlichen Zwecken genutzt werden.


Die Vorstandschaft



Schiessordnung (Bogen)

Die Befolgung der angeführten Regeln sind die Voraussetzung für den Versicherungsschutz für jedes beim BSSB gemeldete Vereinsmitglied



Sportordnung (Bogen

Um sich die gegenwärtig gültige Sportordnung ansehen zu können, muss man sich registrieren lassen, kostenlos ohne Verpflichtung. Es handelt sich um eine Kontrollmaßnahme, um Missbrauch vorzubeugen. Für uns Bogenschützen sind Teil 1 der SPO (Sportordnung) sowie Teil 6, Extradokument von Interesse.

Sportordnung