Regensburg, 01.02.2009
An
alle Gaureferenten des Bezirkes Oberpfalz
Meisterschaften des Bayerischen Sportschützenbundes
Aus
gegebenen Anlass hier ein wichtiger Hinweis zum Startrecht bei offiziellen
Meisterschaften des Bayerischen Sportschützenbundes:
Jeder Schütze muss einen
gültigen Schützenausweis, bei uns zugleich Wettkampfpass, besitzen. Auf diesem
muss gemäss der SPO 0.7.4.2. , Unterpunkte 0.7.4.2.1 – 0.7.4.2.9 , folgendes
vermerkt sein.
· Name und Vorname
· Geburtsdatum
· Verein / Verband
· Klasse (bei der Wahl der leistungsstärkeren Wettkampfklasse)
· Starterlaubnis für weitere Vereine
· Wettbewerbe, die für weitere Vereine geschossen werden
· Genehmigte Hilfsmittel
· Ausstellende Sportstelle
· Ausstellungsfatum und ggf. Gültigkeitsdauer
Sollte ein Schütze für einen Verein , z.B. SG Fahrkarte, z.B. zur Gaumeisterschaft gemeldet werden,
er aber laut Schützenpass nur für die SG Alle ins Gold schiessen darf, so verfällt sein Startrecht.
Dies betrifft insbesondere alle Schützen die auch in Zweitvereinen schiessen.
Hier muss vor Beginn des Schützenjahres (!) eine Änderung im
Schützenpass gemacht werden.
Aber Vorsicht: Hier muss man konkret
jeden Verein und jede Disziplin anführen, die man schiessen will und nicht
nur den Verein eintragen lassen, für den man nun eine Disziplin explizit
schiessen will !
Nach Rücksendung
des Schützenausweises auch immer kontrollieren, ob wirklich alles richtig
eingetragen und geändert worden ist.
Ich bitte Euch daher,
alle Vereine darauf hinzuweisen, dass sie schon bei den Vereinsmeisterschaften
kontrollieren, ob die Schützen auch für ihren Verein startberechtigt sind.
Mit freundlichem
Schützengruss
und alle ins Gold